gemeinnützige Anbieter für Familienferien
| Kath. Arbeitskreis für Familien-Erholung Hochkreuzallee 1 53175 Bonn Tel: 0228/8591714 Fax: 0228/8591720 |
Evangelische Familienerholung Altensteinstr. 51 14195 Berlin Tel. 030/83001450 Fax 030/83001222 |
| Kolping Familienwerk Postfach 100841 50448 Köln Tel: 0221/20701-0 Fax: 20701-178 |
Arbeiterwohlfahrt - Bundesverband Oppelnerstr. 130 53119 Bonn Tel: 0228/6685152 Fax: 0228/6685209 |
| Deutsches Jugendherbergswerk DJH Service GmbH 32754 Detmold Tel: 05231/7401-0 Fax: 05231/7401-74 |
Deutsches Erholungswerk Postfach 130262 20102 Hamburg Tel: 040/41345753 Fax: 040/41345758 |
(diese Liste wird noch erweitert)
Hinweise über Zuschussmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern
Zuschüsse für Familienferien
Für kinderreiche und einkommensschwächere Familien, für Alleinerziehende oder auch für Familien mit behinderten Familienangehörigen kann es Zuschüsse für die Familienerholung geben. Die wichtigsten Zuschußgeber sind dabei die Bundesländer mit den sogenannten "Individualzuschüssen", aber auch im kirchlichen oder im kommunalen Bereich sind Zuschüsse möglich. Die meisten Bundesländer unterstützen Familien nach eigenen umfangreichen Kriterien, z.B. dem ständigen Wohnsitz im jeweiligen Bundesland, Einkommensgrenzen und/oder einer Mindesturlaubsdauer.Die hier genannten, teilweise gekürzten Regelungen sind auf dem aktuellen Stand. Zuschüsse müssen gesondert beantragt werden. Einen Rechtsanspruch auf diese Zuschüsse gibt es nicht. Das bedeutet, daß eine Familie einen Zuschuß beantragen kann, aber selbst bei Einhaltung der Kriterien nicht sicher sein kann, ob sie den Zuschuß erhält. Sicherheit bietet erst der Bescheid.
Dies klingt zunächst kompliziert, sollte aber keine Familie davon abhalten, eine Prüfung vorzunehmen. Da die Kosten für einen Ferienaufenthalt durch einen "Individualzuschuß" deutlich niedriger ausfallen, lohnt sich eine Erkundigung bei der zuständigen Stelle immer.
Angaben ohne Gewähr - 2000